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   BPatG, 18.06.2008 - 25 W (pat) 67/05   

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BPatG, 18.06.2008 - 25 W (pat) 67/05 (https://dejure.org/2008,32860)
BPatG, Entscheidung vom 18.06.2008 - 25 W (pat) 67/05 (https://dejure.org/2008,32860)
BPatG, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 25 W (pat) 67/05 (https://dejure.org/2008,32860)
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  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 25 W (pat) 67/05
    Diese liegt vor, wenn ein mit einer älteren Marke übereinstimmender Bestandteil in eine komplexe Marke aufgenommen wird, in der er neben einem Unternehmenskennzeichen oder Stammbestandteil eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, und wenn wegen der Übereinstimmung dieses Bestandteils mit der älteren Marke bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 30 ff. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2008, 258, 261 - Tz. 34 INTERCONNECT).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 25 W (pat) 67/05
    Verwechslungsgefahr dabei unmittelbarer Natur ist - was voraussetzt, dass "Parox" den Gesamteindruck der angegriffenen Marke in der Weise prägt, dass der weitere Bestandteil "Isis" weitgehend in den Hintergrund tritt (vgl. BGH GRUR 2006, 859, 860 (Nr. 18) - Malteserkreuz) -, erscheint dabei zwar zweifelhaft, da der Verkehr vor allem Arzneimittelmarken schon aus Gründen der Sicherheit in aller Regel vollständig wahrnimmt, kann aber letztlich offen bleiben.
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 25 W (pat) 67/05
    Diese liegt vor, wenn ein mit einer älteren Marke übereinstimmender Bestandteil in eine komplexe Marke aufgenommen wird, in der er neben einem Unternehmenskennzeichen oder Stammbestandteil eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, und wenn wegen der Übereinstimmung dieses Bestandteils mit der älteren Marke bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 30 ff. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2008, 258, 261 - Tz. 34 INTERCONNECT).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 25 W (pat) 67/05
    Mangels Festschreibung einer Rezeptpflicht in den jeweiligen Warenverzeichnissen sind neben dem Fachverkehr auch Laien uneingeschränkt zu berücksichtigen, wobei nach dem Verbraucherleitbild des EuGH auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2), dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (EuGH MarkenR 2006, 567 - Picasso), der jedoch allem, was mit der Gesundheit zu tun hat, aufmerksamer begegnet als vielen anderen Produkten des täglichen Lebens (vgl. BGH GRUR 1995, 50 - INDOREKTAL / INDOHEXAL).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 25 W (pat) 67/05
    Maßgeblich hierfür ist neben der Bekanntheit oder Erkennbarkeit der Herstellerangabe die Kennzeichnungskraft der Produktbezeichnung und damit die Eignung zur Prägung des Gesamteindrucks (BGH - Nitrangin aaO; GRUR 2002, 342, 344 - ASTRA / ESTRA-PUREN; vgl. auch BPatG GRUR 1998, 821, 823 - Tumarol / DURADOL Mundipharma; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 191/02 v. 4.5.2006 - Pantohexal/PANTO).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 25 W (pat) 67/05
    Mangels Festschreibung einer Rezeptpflicht in den jeweiligen Warenverzeichnissen sind neben dem Fachverkehr auch Laien uneingeschränkt zu berücksichtigen, wobei nach dem Verbraucherleitbild des EuGH auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2), dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (EuGH MarkenR 2006, 567 - Picasso), der jedoch allem, was mit der Gesundheit zu tun hat, aufmerksamer begegnet als vielen anderen Produkten des täglichen Lebens (vgl. BGH GRUR 1995, 50 - INDOREKTAL / INDOHEXAL).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 25 W (pat) 67/05
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass abweichend vom markenrechtlichen Grundsatz einer Berücksichtigung aller Markenbestandteile erkennbar auf Hersteller bzw. Markenserien hinweisende Markenbestandteile unter dem Gesichtspunkt einer Produktkennzeichnung gegenüber den weiteren Bestandteilen zurücktreten können, weil der Verkehr den das Produkt identifizierenden Bestandteil nicht in dem Unternehmenszeichen, sondern in dem anderen Bestandteil erblickt (vgl. dazu BGH, GRUR 1996, 406, 407 - Blendax Pep; GRUR 2001, 164, 166 - Wintergarten).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 37/93

    "JUWEL"; Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Warengebiet der Bekleidung

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 25 W (pat) 67/05
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass abweichend vom markenrechtlichen Grundsatz einer Berücksichtigung aller Markenbestandteile erkennbar auf Hersteller bzw. Markenserien hinweisende Markenbestandteile unter dem Gesichtspunkt einer Produktkennzeichnung gegenüber den weiteren Bestandteilen zurücktreten können, weil der Verkehr den das Produkt identifizierenden Bestandteil nicht in dem Unternehmenszeichen, sondern in dem anderen Bestandteil erblickt (vgl. dazu BGH, GRUR 1996, 406, 407 - Blendax Pep; GRUR 2001, 164, 166 - Wintergarten).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 25 W (pat) 67/05
    Dies gilt auch für entsprechend gebildete Arzneimittelmarken (vgl. BGH, GRUR 1998, 815, 817 - Nitrangin).
  • BPatG, 30.10.1997 - 25 W (pat) 231/95
    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 25 W (pat) 67/05
    Maßgeblich hierfür ist neben der Bekanntheit oder Erkennbarkeit der Herstellerangabe die Kennzeichnungskraft der Produktbezeichnung und damit die Eignung zur Prägung des Gesamteindrucks (BGH - Nitrangin aaO; GRUR 2002, 342, 344 - ASTRA / ESTRA-PUREN; vgl. auch BPatG GRUR 1998, 821, 823 - Tumarol / DURADOL Mundipharma; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 191/02 v. 4.5.2006 - Pantohexal/PANTO).
  • BPatG, 13.04.2000 - 25 W (pat) 137/99
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